Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vorarlberger Snowboardschule JP.SNOW am Arlberg
- Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Snowboardschule JP.SNOW und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Einmannskischule alle Arten von Schilauf zu unterrichten, einschließlich Alpinskilauf, Snowboarden, Langlauf, Telemark und andere Spezialdisziplinen. Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Snowboardens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Snowboarden.
- Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise
Reservierungen für Privatkurse können über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch das JP.SNOW als fest gebucht. Die Angebote des JP.SNOW sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch das JP.SNOW. Alle von uns genannten Preise sind in Euro zu verstehen und umsatzsteuerfrei gemäß der von uns gehaltenen Kleinunternehmerregelung. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet. Das JP.SNOW übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen im Internet. Haftungsansprüche gegen das JP.SNOW welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des JP.SNOW kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das JP.SNOW behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
- Zahlungsbedingungen
Für abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nicht anders vereinbart, für die durchzuführende Dienstleistung direkt im Snowboardschulbüro oder beim Snowboardlehrer oder Snowboardführer zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat das JP.SNOW über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Snowboarden wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Snowboardtechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er das JP.SNOW über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Snowboardausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Snowboardkursen erfolgt durch das JP.SNOW. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist das JP.SNOW zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen des JP.SNOW zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt das JP.SNOW zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen des JP.SNOW unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt das JP.SNOW zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
- Haftungsbestimmungen
JP.SNOW haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von JP.SNOW, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, und das schadensverursachende Verhalten nicht JP.SNOW aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Haftpflichten betrifft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Kunde nicht rechnen konnte.
JP.SNOW übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung sich selbst oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden.
Die von JP.SNOW durchgeführten Leistungen finden ausschließlich im Freien, auf Skipisten oder im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee oder Nebel können die Verhältnisse zusätzlich erschweren.
Der Kunde hat JP.SNOW über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in Zusammenhang mit Schneesportarten wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Ebenso hat der Kunde JP.SNOW über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.
Die von JP.SNOW erbrachten Leistungen können auf jeder Könnenstufe hohe Anforderungen an das Material sowie auf die körperliche Fitness und Fahrtechnik des Kunden stellen. Jeder Kunde ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblich vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung an den gebuchten Leistungen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen.
- Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort im Büro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts.
- Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, bis 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung kostenlos vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Danach ist ein Rücktritt durch den Kunden nicht mehr möglich und behält die JP.SNOW – unabhängig davon, ob der Kunde die gebuchte Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt (z.B. wegen Krankheit, Unfall, Schlechtwetter, etc.) – im Sinne einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises ihren vollen Entgeltanspruch gegenüber dem Kunden.
Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes (Stornierung) hat der Kunde eine Rücktrittserklärung per Post, per Fax oder per E-Mail an nachfolgende Adresse/Fax-Nr. zu senden oder telefonisch mit der JP.SNOW Kontakt aufzunehmen:
per Telefon: +43 664 254 5328 per E-Mail: info@jpsnow.at
Die oben genannten Fristen gelten auch bei teilweiser Stornierung der gebuchten Leistung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der JP.SNOW.
Für den Fall, dass der Kunde lediglich hinsichtlich eines einzelnen Tages oder einzelner Tage innerhalb eines gebuchten Zeitraumes (rechtzeitig) vom abgeschlossenen Vertrag zurücktritt oder die gebuchte Leistung der JP.SNOW nicht in Anspruch nimmt (,,no show”), ist die JP.SNOW berechtigt, hinsichtlich der restlichen Tage (Folgetage nach den stornierten oder nicht in Anspruch genommenen Tagen) vom abgeschlossenen Vertrag zurücktritt. ln diesem Fall verliert die JP.SNOW ihren Entgeltanspruch für die restlichen Tage, hinsichtlich derer sie vom Vertrag zurückgetreten ist.
Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes durch die JP.SNOW hat diese ihre Rücktrittserklärung per E-Mail an den Kunden zu senden oder diesen telefonisch davon zu unterrichten.
Wurde die Leistung an einem Tag zumindest teilweise in Anspruch genommen (z.B. einem Unfall oder einer Erkrankung während des Kurses) wird dieser Tag zur Gänze verrechnet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der vereinbarte Kurs vom Kunden nicht zur Gänze in Anspruch genommen wird z.B. nur 3 statt 4 Stunden. Auch in diesem Fall wird der gesamte Grundpreis pro Tag verrechnet.
- Rücktritt durch JP.SNOW
Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der gebuchten Leistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, hat JP.SNOW die Möglichkeit, die gebuchte Leistung zu verschieben oder abzusagen. Im Falle des Absagens der gebuchten Leistung verpflichtet sich JP.SNOW, das für die gebuchte Leistung bezahlte Entgelt binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Absage an den Kunden zurückzuerstatten.
- Sicherheit
Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Kursteilnehmer bei der Ausübung des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines zertifizierten Schihelms oder Snowboardhelms angehalten sind.
- Erfüllungsort
Klösterle 82e, 6754, Klösterle
Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des JP.SNOW sachlich zuständige Gericht in Innsbruck ausschließlich zuständig.
- Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
- Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.